Ernährungsberatung und Ernährungstherapie

Was ist Ernährungsberatung und was ist Ernährungstherapie?
Ernährungsberatung nach §20 und §20a des SGB V

Eine Ernährungsberatung nach §20 und §20a des SGB V dient der Prävention, also Vorsorge ernährungsmitbedingter Erkrankungen. Ein ungünstiges Ernährungsverhalten erhöht das Risiko für verschiedene Erkrankungen. Wenn Sie dem Vorbeugen möchten und ihre Ernährung umstellen möchten, kommt eine präventive Beratung für Sie in Frage. Die Gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen diese, wenn der Anbieter eine entsprechende Qualifikation hat (Zertifikat der DGE, VDOE, Vfed oder Quethep).



Ernährungstherapie nach §43 des SGB V

Eine Ernährungstherapie nach §43 kommt in Frage, wenn Sie an einer Erkrankung erkrankt sind, die durch eine Ernährungsumstellung positiv beeinflusst werden kann. Dies setzt voraus, dass eine medizinische Indikation vorliegt und eine Ernährungstherapie ärztlich empfohlen wird. Auch diese Form der Ernährungstherapie kann von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden!

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